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Thomas Kühtreiber
Kontakt: thomas.kuehtreiber@sbg.ac.at
Website: http://www.imareal.sbg.ac.at/home/team/thomas-kuehtreiber/
Institution: Institut für Realienkunde des Mittelalters und der Frühen Neuzeit | IZMF, Universität Salzburg
GND: 122049292
ORCID: 0000-0001-8338-668X
Josef Löffler
Kontakt: josef.loeffler@univie.ac.at
Website: https://geschichtsforschung.univie.ac.at/ueber-uns/personen/wissenschaftliche-angehoerige-ig/loeffler-josef/
Institution: Institut für Österreichische Geschichtsforschung, Universität Wien
GND: 1051677246
Erstveröffentlichung: November 2017
Lizenz: Sofern nicht anders angegeben Creative Commons License
Medienlizenzen: Medienrechte liegen, sofern nicht anders angegeben, bei den Autoren
Letzte Überprüfung aller Verweise : 22.11.2017
Empfohlene Zitierweise: Kühtreiber, Thomas/Löffler, Josef: Holz zwischen Gelehrtenwissen und Praxiswissen in der Frühen Neuzeit, in MEMO 1 (2017): Holz in der Vormoderne, S. 73–91. Pdf-Format, doi: 10.25536/20170106.
Übersicht Abbildungen

Abstract

Im vorliegenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie ‚Materialwissen‘ am Beispiel von Holz generiert und vermittelt wird. Materialwissen, das heißt das Wissen über spezifische Eigenschaften von (Werk-) Stoffen, wird wie jegliches andere Wissen nicht kontextfrei erworben: Es entsteht im konkreten Umgang mit Objekten aus entsprechenden Materialien, in der Wechselwirkung zwischen dem menschlichen Akteur und dem jeweiligen Material. Dieser Wissenserwerb über Material ist letzt-endlich empirischer Natur und basiert auf der unmittelbaren Interaktion zwischen Menschen und Objekten. Zum anderen wurde und wird Materialwissen aber auch „objektfern“ vermittelt, wozu in der Vormoderne vor allem jegliche Form von Gelehrtenliteratur zu rechnen ist. In welcher Beziehung stand in der Frühen Neuzeit die Wissenswelt von Praktikern zu jener der Gelehrtengesellschaft? Gab es einen Austausch, und wenn ja, wie beeinflussten einander dabei die jeweiligen Akteure? Dies wird am Beispiel des „richtigen Zeitpunkts“ der Holzernte untersucht.

Abstract (englisch)

This paper investigates the ways in which wood as a material is able to generate and impart ‚material knowledge‘. Like any other kind of knowledge, material knowledge – that is, knowledge of the properties that are specific to a certain (raw) material – is always acquired within a context: it emerges from the interaction between humans and objects made of certain materials, and thus from human-material interplay. Whereas this kind of knowledge acquisition based on direct contact with a material is an empirical approach, there have also been ways of conveying material knowledge in a manner detached from the objects. This latter approach is represented by the various types of learned writing in premodern times. However, was there a connection between the practitioners’ scope of knowledge and that of the learned circles in the pre-modern era, and if so, how did these two spheres influence each other? The authors seek to exemplify possible answers to these questions by analyzing Early Modern sources elaborating on the right time for timber harvesting.

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Wie Wissen generiert wird, sprich: wie wir Menschen lernen, ist ein breites Forschungsfeld, in dem sich zahlreiche wissenschaftliche Disziplinen der Natur- und Geisteswissenschaften tummeln, ohne dass bislang ein allgemein anerkanntes Konzept entwickelt wurde – zu unterschiedlich sind die Herangehensweisen und Forschungsperspektiven, um dazu Kohärenz erreichen zu können. Wenn somit im folgenden Beitrag ‚Materialwissen‘ am Beispiel von Holz thematisiert wird, so im Bewusstsein der Autoren, allenfalls mehr oder weniger passgenaue Erklärungsmodelle aus dem Spektrum der mit Wissen und Lernen involvierten Fächer auswählen und in Fallstudien anwenden zu können. Materialwissen, das heißt das Wissen über spezifische Eigenschaften von (Werk-)Stoffen, wird wie jegliches andere Wissen nicht kontextfrei erworben: Es entsteht im konkreten Umgang mit Objekten aus entsprechenden Materialien, wobei zum einen der eigene Körper mit seinen Sinnen Eindrücke verarbeitet und internalisiert: Es entsteht Erfahrung in der Wechselwirkung zwischen dem menschlichen Akteur und dem jeweiligen Material. In diesen Erfahrungshorizont sind zum anderen weitere physische Dinge einzubeziehen, da spezifische Eigenschaften erst durch die Interaktion mit anderen Objekten und Materialien wahrnehmbar werden: Sie können quasi erst in Relation zu anderem definiert und beschrieben werden: Das spezifische Material ist härter, rauer, haltbarer als ein anderes, es reagiert auf Einwirkung mit anderen Substanzen, etc. All dieser Wissenserwerb über Material ist aber letztendlich empirischer Natur und basiert auf der unmittelbaren Wechselwirkung zwischen Menschen und Objekten.1

Lernen erfolgt aber auch – gerade in heutigen Wissensgesellschaften – über Vermittlung, über Wissenstransfer. Auch wenn in der modernen Lernforschung die Multimedialität der Wissensvermittlung für verschiedene „Lerntypen” betont wird, so spielt – zumindest mit fortschreitender Graduierung in der Bildung, neben bildlichen Medien vor allem Sprache eine zentrale Rolle. Die Repräsentation der Welt sowie der den Bildungsinhalten innewohnenden Welt-Bilder, Konzepte und Werthaltungen sind somit im Lehr- und Lernprozess stark soziokulturell geprägt: Während in der Erfahrung der physischen Welt vor allem die Wahrnehmung der jeweiligen menschlichen Akteure durch den soziokulturellen Horizont gerahmt und daher gefiltert wird, sind primäre Filter in der Bildungspraxis schon durch die Vermittler vorgegeben: Diese wählen aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Wissenspool – hier über Materialien – jene Informationen aus, die ihnen vermittelnswert erscheinen und konnotieren diese durch die assoziative Auswahl an sinngebenden Aussagen über selbige.

Die beiden hier beschriebenen Lernwege in Bezug auf die Materialität der Welt haben ihre weitgehende Entsprechung im phänomenologischen Modell des menschlichen Lernens von Dreyfus/Dreyfus: Die Autoren unterscheiden zwischen Know-How Wissen, das intuitiv durch Erfahrung angeeignet wird, und Know-That Wissen, das auf intellektuell-logischem Wege auf Basis von Fakten und Regeln erworben wird.2 Empirisch erschlossenes Materialwissen zielt letztendlich auf den Erwerb von Fertigkeiten im Gebrauch und Umgang mit Objekten entsprechender Stofflichkeit ab, während Fakten und Regeln klassisches Bildungswissen darstellen und zumeist vermittelt werden. In der jüngeren Forschung finden sich dazu auch die Begriffe des ‚impliziten‘ versus ‚expliziten‘ Wissens,3 wobei ersteres bisweilen auch mit ‚tacit knowledge‘,4 (praktischem) Können, Routine, Intuition, Erfahrung oder auch Habitus übersetzt wird.5

Bezeichnenderweise gibt es in den historischen Wissenschaften eine nahezu unüberschaubare Anzahl an Fachliteratur, die sich mit Bildung und damit der Vermittlung von Wissen beschäftigt, aber kaum Literatur über die empirische Erschließung von Wissen in historischen Gesellschaften.6 Dies mag zum einen darin begründet sein, dass die intellektuelle Beschäftigung mit Bildung quasi einen Echoraum darstellt: Dadurch, dass sich Gelehrte mit den historischen Bedingungen und Prozessen des Gelehrtentums beschäftigen, wird ein Angebot zur Selbstreflexion an die eigene Scientific Community formuliert.7 Praxiswissen wurde zum anderen im akademischen Milieu lange dem „Volkswissen“ zugerechnet und dementsprechend in ethnologischen Fächern, wie der Europäischen Ethnologie/Volkskunde behandelt. Durch die in den letzten Jahrzehnten erfolgte Fokussierung der Europäischen Ethnologie auf kulturelle Gegenwartsphänomene fristet die Beschäftigung mit historischem Praxiswissen aller Art eher ein Randdasein in Freilichtmuseen, populärwissenschaftlicher Ratgeberliteratur und in Projekten zum immateriellen Erbe („damit es nicht verloren geht“).8

In diesem Zusammenhang ist die Überlieferungssituation beider Lernwege mit zu bedenken: Know-That Wissen, d.h. Fakten- und Regelwissen zu allen möglichen natürlichen und kulturellen Phänomenen, ist aus vormodernen Gesellschaften Europas überwiegend textlich, daneben teilweise auch bildlich überliefert, während Fachliteratur über den Gebrauch von und Umgang mit Materialien wie beispielsweise dem Werkstoff Holz eine vergleichend kurze Literaturgeschichte ab ca. 1700 aufweist.9 Als Begründung für diese zeitliche und quantitative Diskrepanz wird gerade im handwerksgeschichtlichen Kontext auf Basis ethnologischer Analogieschlüsse eine mündliche Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten angeführt.10 Seltener wird von der kulturwissenschaftlichen Forschung der non-verbale Wissenserwerb, beispielsweise durch Beobachtung und Nachahmung, in Betracht gezogen, obwohl es sich sowohl in der Tierwelt als auch beim Menschen um eine der zentralen Formen des Lernens handelt.11 Die Konsequenz daraus wäre, dass Empirie-geleitetes Materialwissen in erster Linie aus den Artefakten selbst, d.h. aus dem ihnen eingeschriebenen Wissen über die ‚richtige‘ Herstellung sowie den ‚richtigen‘ Einsatz gewonnen werden kann – „Materialgerechtigkeit“ ist dafür der entsprechende terminus technicus in der Kunstgeschichte und Architekturlehre, wenngleich versehen mit einer zeitgenössischen Konnotation als Kampfbegriff um 1900.12

Dennoch befriedigt der hier bislang dargelegte dichotomische Ansatz – hier das intuitiv, weitgehend non-verbal, praxisorientiert erworbene Know-How Wissen, dort das intellektuell, logisch vernetzte, faktenorientierte und doch eher theoretische Know-That Wissen – nicht.13 Bereits Dreyfus/Dreyfus gehen von einem mehrstufigen Übergang vom Know-That zum Know-How aus und nehmen an, dass theoretisch angelerntes Fakten- und Regelwissen durch ständige – praktische – Übung zum Erwerb von Fertigkeiten führt: Kulturelles Wissen mündet in soziales Handeln. Umgekehrt kann die Beobachtung von praktischem Umgang mit Objekten durch Gelehrte zu abstrakten Ableitungen von Mensch-Ding-Beziehungen führen: Dies gilt nicht erst für Ethnologen, sondern wird bereits am Beispiel der Frage, ob ein Schuhmacher nur mit den Werkzeugen, oder auch mit den Händen schneidet, von Platon in den Dialogen zwischen Socrates und Alcibiades erörtert.14 Nach Schatzki ist diese Trennung überhaupt obsolet: Dadurch, dass sich soziales Handeln immer in materiellen Umgebungen vollzieht, sind Materielles und Soziales in den Praktiken unauflöslich miteinander verflochten.15 Umgelegt auf den Erwerb von Materialwissen bedeutet dies: Das empirische Lernen an Materialien ist bereits ein soziokulturell geprägter Zugang, wo menschliche Akteure mit bestimmten Interessen und Erwartungen an Objekte herantreten und in weiterer Folge deren kulturelles Framing durch die Erfahrungen im Umgang mit der Materialität des jeweiligen Objekts abgesichert oder verändert wird. Auf der anderen Seite ist das zeitgenössische Gelehrtenwissen nicht zwingend mit dieser Wechselwirkung konfrontiert, sondern es kann sich auch unabhängig von konkreten Erfahrungen der VermittlerInnen und RezipientInnen im wahrsten Sinne des Wortes „fortschreiben”.
Damit sind wir am entscheidenden Punkt hinsichtlich der Generierung und soziokulturellen Speicherung von Materialwissen angelangt: In welcher Beziehung stehen eine eher Empirie-geleitete Wissenswelt von Praktikern und jene der Gelehrtengesellschaft? Gibt es einen Austausch und wenn ja, auf welchen Ebenen und wie beeinflussen sich dabei die jeweiligen Wissenspools?

Dies soll nun an einem konkreten Beispiel mit Holzbezug untersucht werden: am „richtigen Zeitpunkt“ der Holzgewinnung. Im Sinne einer kleinen Modellstudie wurde zum einen nach einem in der vormodernen Literatur breit abgehandelten Thema gesucht, das zum anderen in einem klar umreißbaren zeitlichen, räumlichen und soziokulturellen Rahmen analysiert werden kann. Die Eigenschaften von Holz werden – so wird dies bis heute auf breiter Basis von Wissenschaft bis Esoterik diskutiert – vom Fälldatum beeinflusst: Saisonale Witterungseinflüsse, die Wachstums- und Ruhephasen der Bäume zwischen Sommer- und Winterhalbjahr bis hin zu Mondzyklen sollen je nach ‚Wissensgemeinschaft‘ Auswirkungen auf die Verarbeitbarkeit des aus den Bäumen gewonnenen Holzes und seiner Nutzbarkeit für bestimmte Zwecke haben. Tatsächlich finden sich, wie zu zeigen sein wird, Belege für diese Wahr-Nehmungen bis in die antike Literatur, sodass auf Basis der langen und auch quellenmäßig breiten Überlieferung davon auszugehen ist, dass es zwischen der Gelehrtenliteratur und der Praxis des Holzeinschlages Interferenzen geben könnte, die von einem kohärenten Wissenspool zwischen Textüberlieferung und Praxis bis hin zu teilweisen Widersprüchen, Negieren oder offener Ablehnung der jeweiligen anderen Position reichen könnten. Ziel dieses Aufsatzes ist es daher nicht, die tatsächliche Wirkung der Temporalität einschließlich astrologischer Aspekte auf den „richtigen Zeitpunkt“ der Baumfällung/Holzgewinnung zu untersuchen, sondern aus kulturwissenschaftlicher Sicht auf den Wissenserwerb und Wissenstransfer zu diesem Thema zu blicken und diesen anhand ausgewählter frühneuzeitlicher Quellen zu analysieren.

Als konkrete soziokulturelle Modellräume wurden frühneuzeitliche Grundherrschaften identifiziert, da hier über die sich an den adeligen Herrschaftsbesitzer wendende Literaturgattung der Hausökonomiken einerseits textliche Überlieferungen über Idealvorstellungen der Organisation eines landsässigen Adelsgutes vorliegen. Am anderen Ende eines gedachten Graphen zwischen Ideal, Norm und Praxis steht Verwaltungsschriftgut der Grundherrschaften, in denen Aussagen über im Idealfall zeitlich klar eingrenzbare Tätigkeiten, im konkreten Fall von Holzschlägerungen im Auftrag bzw. unter Billigung der Grundherrschaft, ihren schriftlichen Eintrag gefunden haben. Herrschaftliche Normtexte, insbesondere Forstinstruktionen, sind im Bereich zwischen den mehr konzeptionell angelegten Hausökonomiken und dem Verwaltungsschriftgut einzuordnen, da diese Rahmenbedingungen und Regeln für Praktiken in einer und für eine Grundherrschaft verschriftlicht wiedergeben, somit im Sinne Schatzkis das soziale Handeln in einer mehr oder weniger klar verortbaren physischen Umwelt geregelt wurde.

Materialwissen in der Hausväterliteratur

Bei den Hausökonomien16 handelt es sich um eine in der Frühen Neuzeit weit verbreitete Gattung von Gebrauchsliteratur, die moralisch-religiöse mit ökonomischen Anweisungen zur Führung eines Hauswesens verband. Zielgruppe war der adelige Landbesitzer (der „Hausvater“), der inhaltliche Schwerpunkt lag auf der Landwirtschaft, daneben wurden aber auch andere Themen, wie eine sittliche Lebensführung, die Medizin, der Bergbau, das Transportwesen, das Kochen oder die Astrologie angesprochen. Die Wurzeln der Hausväterliteratur liegen in den griechischen Ökonomiken, in der römischen Literatur zur Landwirtschaft sowie in der protestantischen Lehre über den christlichen Hausstand.17

Das bedeutendste einschlägige Werk für den österreichischen Raum ist die von Wolf Helmhard von Hohberg verfasste „Georgica curiosa“, die im Jahr 1682 in erster Auflage in Regensburg erschien.18 Typisch für die Gattung handelt es sich dabei um eine Kompilation von tradiertem Wissen älterer Hausväter- und Agrarliteratur, das je nach Themenbereich mit mehr oder weniger aus der regionalen Praxis gewonnenen Erkenntnissen ergänzt wurde. Der Autor selbst schreibt in der Vorrede, dass er seine Informationen „theils aus guten bewährten allerhand Sprachen Authoren / theils mit Beyhülff anderer guten Freunde / nicht weniger aus eigener Beobachtung / Fürmerckung und Erfahrung gesammlet“ habe.19 Er nennt zahlreiche in- und ausländische Autoren als Quellen, unter anderem Petrus de Crescentiis (ca. 1230‒1320), dessen stark von antiken römischen Agrarschriftstellern beeinflusstes Werk „Ruralium commodorum libri XII“ eine zentrale Grundlage für die frühneuzeitliche Ratgeberliteratur in allen europäischen Sprachen war.20

Als „vornehmste und bekannteste“ unter seinen deutschsprachigen Quellen bezeichnet Hohberg den protestantischen Pfarrer Johannes Coler (1566‒1639), dessen in zahlreichen Auflagen erschienenes Werk „Oeconomia Ruralis et Domestica“21 stilbildend für die ganze Gattung wurde. Coler behauptet in der Vorrede der ersten Auflage (1593), dass er seine Ökonomia „nicht aus andern Büchern zusammen geraspelt habe“, sondern dass er sie „aus dem rechten Buch der natur und tegliche erfahrung dieser Lande“ genommen habe,22 dennoch rezipierte er neben dem bereits erwähnten Petrus de Crescentiis auch ausgiebig die antiken Autoritäten, vor allem Lucius Iunius Moderatus Columella und Rutilius Taurus Aemilianus Palladius.23 Letzterer bediente sich in seinem „Opus agriculturae“ selbst in erster Linie bei Columellas „De re rustica“, das sich von den Werken anderer römischer Agrarschriftsteller besonders durch seine Ausrichtung auf die Praxis abhebt.24

An Literatur aus seinem regionalen Umfeld benutzte Hohberg das von Philip Jakob von Grünthal (1546‒1596) verfasste, von seinen Brüdern und vor allem von seinem Neffen Andre nach 1624 ergänzte Haushaltungsbüchl,25 das ‒ so der Verfasser der „Georgica curiosa“ ‒ „aus allerhand nützlichen / und meistentheils im Land ob der Enns üblichen Wirtschafft-Stucken bestehet“.26 Tatsächlich handelt es sich beim „Haushaltungsbüchel der Grünberger“ ebenfalls um eine mit lokalem Erfahrungswissen angereicherte Kompilation gedruckter und ungedruckter Quellen aus dem In- und Ausland, beispielsweise findet sich darin ‒ trotz nur wenig ausgeprägter Teichwirtschaft auf den Gütern der Grünthaler ‒ eine wörtlich übernommene Teichordnung des Hartmann von Liechtenstein für dessen Güter.27 Auch Hohberg bediente sich bei der von ihm als vorbildlich eingestuften liechtensteinischen Herrschaftsverwaltung als Informationsquelle, namentlich standen ihm ein „Monat-Register oder Jahrs-Memorial“ und eine Pflegersinstruktion zur Verfügung.28

Praktisch in allen Werken der Hausväterliteratur finden sich Ausführungen zur Forstwirtschaft, in der Regel wird auf den Anbau, die Pflege und die Ernte verschiedener Holzarten eingegangen, außerdem werden verschiedene Aspekte der Forstwirtschaft auch bei verwandten Materien wie der Jagd, der Kohlenherstellung, der Waldweide oder bei der Pechproduktion behandelt. Einen eigenen Abschnitt widmen die meisten Vertreter der Hausväterliteratur dem Obstbau und der Verwertung der Früchte. Die Holzverwendung wird einerseits bei der Beschreibung der einzelnen Baumarten, andererseits bei verschiedenen Tätigkeitsfeldern wie dem Bau von Gebäuden, der Produktion von Baustoffen, beispielsweise von Schnitthölzern und Schindeln oder beim medizinischen Einsatz von Baumbestandteilen erläutert.

Welche Empfehlungen geben nun die Autoren der Hausväterliteratur über den „richtigen Zeitraum“ der Ernte von Bauholz und wie begründen sie diese?
Nach Hohberg wird das beste Bauholz im Herbst, „wann der Safft wieder zurück in die Wurzen gewichen“, gefällt, und zwar bei abnehmendem Mond in nicht näher ausgeführten „guten Zeichen“, wobei die Konstellation der Gestirne weniger wichtig sei, als gutes Wetter.29 An anderer Stelle nennt er als besten Zeitraum für das Schlagen von Bauholz Anfang September bis Anfang März, weil das in dieser Zeit geerntete Holz widerstandsfähiger und weniger anfällig für Wurmbefall und Fäulnis sei.30 In dem nach Monaten gegliederten Arbeitskalender führt er hingegen den Zeitraum von 13. November bis 13. Jänner „im abnehmenden Monden / Luna Cancrum, Capricornum & Virginem permeante“ als gute Zeit für das Bauholzfällen an.31

In Johannes Colers „Oeconomia“ finden sich ebenfalls unterschiedliche Angaben über die beste Zeit zur Bauholzernte. In den allgemeinen Ausführungen zu den „Holzkünsten“ gibt er an, dass der Zeitraum zwischen Vitus (15. Juni) und Lucia (13. Dezember) günstig für die Produktion von Bauholz sei, weil dieses dann besonders trocken werde. Je mehr Feuchtigkeit der Baum bereits verloren habe, das heißt je später er gefällt werde, desto widerstandsfähiger werde das Holz. Der Fäulnis des Holzes könne man vorbeugen, wenn man es kurz vor dem Vollmond bis zum letzten Mondviertel ernte, wobei Tannenholz noch im zunehmenden, Laubholz im abnehmenden Mond zu schlagen sei. Besonders widerstandsfähiges Holz, das für die Verwendung im Wasser oder unter der Erde gedacht sei, sollte hingegen an den letzten beiden Tagen im Dezember, am ersten Tag des Jänner oder an den beiden letzten Freitagen im März abgeholzt werden, vornehmlich durch „solche Personen / so die Nacht mit keinem Weibe zu thun gehabt.“32

Im Arbeitskalender des Jahres nennt Coler, bekräftigt durch einen Merkreim, den Dezember als besonders günstig für die Holzernte; jedenfalls sollte diese vor dem Gedenktag der Heiligen Sebastian und Fabian (10./20. Jänner)33 vorgenommen werden, weil danach der Saft wieder in die Bäume trete.34 In Berufung auf Theophrastos von Eresos sollte das Bauholz hingegen in einer bestimmten Gestirnkonstellation­­ ‒ in einem „balsamischen Zeichen“, das heißt wenn die Sonne in Stier, Steinbock oder Jungfrau steht ‒ und in den ersten drei Tagen des abnehmenden Mondes um Mitternacht oder am frühen Morgen gefällt werden, um dem Befall durch Ungeziefer vorzubeugen.35 Nach dem von Coler verwendeten Julianischen Kalender wird der Zeitraum von 13. Dezember und 10. Jänner dem Tierkreiszeichen des Steinbocks zugeordnet, der Zeitraum der beiden anderen Konstellationen ‒ beim Tierkreiszeichen Stier liegt der scheinbare Sonnendurchgang zwischen 10. April und 11. Mai, beim Tierkreiszeichen Jungfrau zwischen 14. August und 13. September36 ‒ stehen in Widerspruch zu den anderen Angaben im Jahreskalender. Es handelt sich dabei um astrologisches und nicht um empirisch erfahrbares Wissen, weil sich durch die Präzession der Erdachse seit der Antike die Sternbilder auf der Ekliptik soweit verschoben hatten, dass sie in der Frühen Neuzeit längst nicht mehr mit den gleichnamigen astrologischen Tierkreiszeichen übereinstimmten.

Im Haushaltsbuch der Grünthaler wird bezüglich des idealen Erntezeitpunktes auf einen ‒ vermutlich bei der Herrschaft beschäftigten ‒ Zimmermann namens Spiegelmair verwiesen, der den März, insbesondere den Karfreitag, zur Holzernte empfahl, weil man dadurch besonders leichtes Holz erhalte. Darüber hinaus kannten die Grünthaler aber auch konträre Regeln, wonach der Herbst wegen der geringeren Feuchtigkeit in den Bäumen für die Holzernte besser sei, insbesondere zwischen Johannes (24. Juni) und Lucia (13. Dezember) ‒ der Zeitraum entspricht in etwa einer Angabe bei Coler ‒ bei abnehmendem Mond im letzten Viertel, weil um diese Zeit „sambt dem mond der tag abnimbt, daher auch die feulung des holz necessario vergeht“.37

Die Autoren der Hausväterliteratur verfolgten offenbar das Ziel, das gelehrte Holzwissen und die Ansichten aus der regionalen Praxis möglichst umfangreich darzustellen, ohne den Anspruch zu erheben, die dabei auftretenden Widersprüche aufzulösen. Ein weiterer Vertreter der Hausväterliteratur, Georg Andreas Böckler, dessen Werk „Nützliche Haus- und Feldschule“ auch von Hohberg benutzt wurde, verzeichnete gleich dreizehn verschiedene Meinungen über die beste Erntezeit bzw. die optimale Vorgangsweise beim Fällen des Bauholzes.38 Er selbst tendierte zur Ansicht, dass „in Genere“ die beste Zeit zum Holzfällen in den Monaten November, Dezember und Jänner bei abnehmendem Mond sei, weil hier die Bäume am gesündesten seien und weniger Feuchte aufweisen würden.39 Im Allgemeinen sei es wichtig, bei der Produktion von Bauholz nach dem Verwendungszweck zu unterscheiden, weshalb sich jeder Bauherr selbst Kenntnisse über die Eigenschaften und die Natur des Holzes aneignen müsse „und sich gantz und gar nicht auf die Handwercks-Leute / so offt mehr Werck im Maul alß in den Händen und Verstand haben“ verlassen solle.40

Die unterschiedlichen Angaben über den besten Fällzeitpunkt dürften vor allem darauf zurückzuführen sein, dass mit der Rezeption antiker Autoren einerseits und den Einflüssen aus der Praxis andererseits, Wissen in die Ökonomien einfloss, das sich auf verschiedene geographische Räume mit abweichenden regionalen Traditionen und klimatisch bedingten Unterschieden bezog. Dennoch finden sich Koinzidenzen in der Argumentationsweise. Alle Autoren stellen fest, dass im Winter gefälltes Holz aufgrund der geringeren Feuchtigkeit besondere Qualitätsmerkmale aufweise. Dass der zum Fällzeitpunkt vorhandene Saft im Baum mit der Holzqualität korreliert, ist bereits eine seit der Antike vorhandene Vorstellung. Plinius erwähnt in seiner „Naturalis historiae“ eine Vorgehensweise zur Beschleunigung des Austrocknungsprozesses, die von Böckler, und auf diesen bezugnehmend auch von Hohberg wieder aufgegriffen wurde. Demnach sollten die für Bauholz vorgesehenen Bäume in noch stehendem Zustand am Stamm bis ins Mark eingesägt oder eingeschlagen und so lange stehen gelassen werden, bis der Wassertransport zum Erliegen komme.41

Auch wenn der andauernde Erfolg der Hausväterliteratur wohl kaum ohne einen gewissen praktischen Nutzen, den man sich davon versprach, erklärbar ist,42 so deuten die vielen Widersprüche hinsichtlich des „richtigen Zeitpunktes“ der Holzfällung bereits darauf hin, dass es sich bei dieser Literaturgattung ‒ wie in der Forschung seit längerem bekannt ‒ nicht um Ratgeber im modernen Sinn oder um Kompendien praktischen Wissens handelt. Vielmehr ist ihr wesentliches Charakteristikum ein ganzheitliches ökonomisches Weltbild, eine spezifische wirtschaftliche Denkweise, die einerseits auf einem Bezugsrahmen hierarchisch strukturierter Personenbeziehungen innerhalb eines Haushaltes aufbaut, und die andererseits nicht in erster Linie von einem „kapitalistischen“ Nutzenkalkül, sondern von theologisch-ethischen Prinzipien getragen wird.43

Für Hohberg wurde der lebensnotwendige Rohstoff Holz der Menschheit im Rahmen des göttlichen Schöpfungsplanes zuteil, Holz als Material ist für ihn zunächst ein Teil der Heilsgeschichte: Weil das erste Menschenpaar durch die List des Teufels verbotenerweise die „am Holtz gewachsene Frucht“ des Baumes der Erkenntnis gegessen und damit den Sündenfall bewirkt habe, so war es auch Gottes Wille, dass diese „eigenwillig und unfürsichtig gemachte / auch zu bezahlen unmögliche Schuld / gleichfalls an dem Holtz des Creutzes / durch unsers Allergütigsten Heylandes Christi Jesu Marter und Genugthuung / Leiden und Sterben / Blut und Tod gut gemacht / abgestattet und vergnüget / der Mensch wieder zu Göttlicher Kindschafft gebracht / und also vom ewigen Tod hat sollen errettet und befreyet werden.“44 Die Hausväterliteratur bietet ‒ so Alexander Sperl ‒ in erster Linie einen gelehrten Sozialdiskurs und nur bedingt ein Abbild der realen Wirtschaftsweise.45

Grundherrschaftliche Quellen zu Materialwissen: Instruktionen und Ordnungen

Wichtig im Zusammenhang mit der Holzqualität ist für alle genannten Autoren der richtige Zeitpunkt des Holzeinschlages im Mondphasenzyklus, am häufigsten wird dem abnehmenden Mond eine positive Wirkung auf die Eigenschaft von Bauholz zugeschrieben. Gegenüber der Hausväterliteratur tritt allerdings bei den normativen Quellen die Steuerungsabsicht des Normgebers in den Vordergrund.

Nach der Polizeiordnung Hartmanns von Liechtenstein für seine niederösterreichische Herrschaft Wilfersdorf46 sollten der Förster und der Zimmermann die von den Untertanen erbetene Holzabgabe bis Martini (11. November) verzeichnen und nach einer Bedarfsprüfung genehmigen. Die Holzernte musste vom Bewilligungsdatum bis Mariä Lichtmess (2. Februar) erfolgen, wobei die Beamten neben der Einhaltung einer ordnungsgemäßen Schlägerung auch den richtigen Fällzeitpunkt, nämlich im „alten Mond“, kontrollieren und gegebenenfalls bei Zuwiderhandlung mit strenger Strafe ahnden sollten.47 An anderer Stelle, im sogenannten Monatsmemorial ‒ es dürfte sich hier um jenen Text handeln, der Hohberg bei der Abfassung der „Georgica“ zur Verfügung stand ‒ wird näher ausgeführt, dass das Bauholz binnen dreier Tage nach dem Vollmond im Zeichen des Steinbocks, des Stieres oder der Jungfrau an einem schönen Tag zu ernten sei.48 Bemerkenswert ist, dass es die zeitlichen Befristung sowie die Angabe zur „richtigen“ Gestirnkonstellation eigenhändige Ergänzungen des Fürsten Gundaker zu einem älteren Text sind. Da es sich hierbei kaum um Erfahrungswissen aus der forstwirtschaftlichen Praxis handeln dürfte, ist anzunehmen, dass der Fürst hier theoretisches Wissen aus einer anderen Quelle in den normativen Text übernommen hat. Ähnliches findet sich auch in anderen normativen Quellen,49 wobei die Rezeption astrologischen Wissens aus theoretischer Literatur in normativen Texten eher die Ausnahme als die Regel darstellt. Im Allgemeinen wurden die Instruktionen und Ordnungen aus der grundherrschaftlichen Verwaltung nämlich kaum oder nur indirekt von den Hausökonomien beeinflusst. Es handelte sich hier eher um eine, aus dem Blickwinkel verschiedener Steuerungsziele „kodifizierte Praxis und verschriftliche Erfahrung“,50 wobei der Schwerpunkt nicht auf der Vermittlung von forstwirtschaftlichem Wissen, sondern auf der Normierung der Forstverwaltung lag.

Die Kenntnis des richtigen Zeitpunktes für die Holzernte wird in den Normtexten oft auch vorausgesetzt, der Förster der zum Stift Kremsmünster51 gehörenden Herrschaft Pernstein52 wurde beispielsweise dahingehend instruiert, dass er, wie es der Brauch sei, jene Bäume, die den Untertanen zum Abschlagen bewilligt werden, kennzeichnen sollte, „wan die Zeit zum Holzschlagen vorhanden ist.“53 Ansonsten finden sich in diesen Texten Bestimmungen zur Holzernte, die auf praktischen Erwägungen, vor allem im Zusammenhang mit der Jagd, basieren. In einer liechtensteinischen Instruktion wurde den Untertanen verboten, den Wald nach Ostern zu befahren oder zu betreten. Holz, das bis zu diesem Zeitpunkt von den Untertanen nicht aus dem Wald transportiert wurde, verfiel der Herrschaft.54 Bei der Stiftsherrschaft Kremsmünster wurden die Wälder ab der Zeit der Hirschfeist, das heißt zur idealen Hirschjagdzeit ungefähr ab Juli, gesperrt, der genaue Termin war den Untertanen in der Kirche bekannt zu machen.55 Die Jagdordnung für Österreich ob der Enns aus dem Jahr 1692 untersagte jegliche Waldarbeiten zwischen Pfingsten und Michaeli (29. September). Ausnahmen sollten nur im Falle von notwendigen Bauarbeiten infolge von Feuersbrünsten oder anderen Naturereignissen genehmigt werden.56 Eine Rolle spielten bei den Normtexten auch arbeitsökonomische Überlegungen. So hatte der Burggraf der Herrschaft Wilfersdorf den Auftrag, dass das Bau-, das Brenn- und das Heizholz für die Ziegelöfen im Winter geschlägert und abtransportiert werde, weil in der kalten Jahreszeit die Untertanen dadurch nicht von anderen landwirtschaftlichen Tätigkeiten abgehalten würden.57

In ihrem ökonomischen Denken bewegen sich die Normtexte und die Hausväterliteratur im gleichen Rahmen, sie basieren beispielsweise auf dem gleichen Konzeptwissen was die grundsätzliche Bedeutung des Mondes oder eines idealen Fällzeitpunktes für die Holzqualität anbelangt. Im Gegensatz zu den Hausökonomien, die für spezifische Tätigkeiten verschiedene Handlungsvarianten anbieten, weisen einzelne Instruktionen oder Ordnungen in Bezug auf konkrete Handlungen wesentlich weniger Widersprüche auf. Dies dürfte auf den imperativen Charakter der Normtexte zurückzuführen sein, was ‒ das ist allen normativen Quellen inhärent ‒ nicht heißt, dass die Praxis tatsächlich den Normvorgaben der Instruktionen und Ordnungen folgte. Tatsächlich wurde in vielen Studien eine große Diskrepanz zwischen der in verschiedenen Normtexten ausgedrückten Handlungsabsicht und der tatsächlich beobachtbaren konkreten Praxis festgestellt.58 Aus dieser Erkenntnis wurde die These abgeleitet, dass die Normierung, die häufig durch regelmäßige Publikation gleicher oder nur leicht veränderter Vorschriften erfolgte, selbst als eine diskursive Praktik anzusehen ist.59

Grundherrschaftliche Quellen zu Materialwissen: Verwaltungsschriftgut

Im Folgenden soll anhand von Fallbeispielen zweier Grundherrschaften die Praxis der Holzfällung im Jahresverlauf beleuchtet werden. Es handelt sich dabei um die in Niederösterreich gelegene Herrschaft der Kartause Gaming, konkret um das Amt Lunz und die Kleinsiedlung (Rotte) Pockau, sowie um die zur Stiftsherrschaft Kremsmünster gehörige Herrschaft Pernstein in Oberösterreich. Die Fallbeispiele wurden aus forschungspragmatischen Gründen ausgewählt ‒ für beide Herrschaften steht umfangreiches Archivmaterial zur Forstwirtschaft zur Verfügung. Die folgenden Ausführungen sind deshalb nicht als repräsentativ zu verstehen, sondern sind eine Stichprobe, über die die Brauchbarkeit dieser Quellengattung für die Fragestellung sondiert wird. Die Vergleichbarkeit ist durch die ähnliche topographische Lage beider Herrschaften am Nordrand der Alpen am Übergang vom Alpenvorland zu Mittelgebirgslagen gegeben, die sowohl besiedelte Tallagen mit bis heute stark bewaldeten Berglagen verbindet. Beide Herrschaften sind durch kalt-gemäßigte klimatische Verhältnisse mit relativ hohen Jahresniederschlagsmengen geprägt, wobei die höchsten Niederschläge in den Monaten Juni bis August anfallen, während vor allem die Wintermonate Jänner und Februar als niederschlagsarm charakterisiert sind. Unterschiede sind in den Jahresdurchschnittstemperaturen von 1-2° Celsius zuungunsten von Lunz und Pockau zu konstatieren, wobei diese vor allem durch kältere Wintermonatsmittel zu erklären sind. Dementsprechend ist auch im Bereich der früheren Herrschaft Gaming mit einer später einsetzenden Vegetationsperiode zu rechnen.60

Bei vielen Grundherrschaften war es in der Frühen Neuzeit üblich, dass die Untertanen für eine festgelegte Abgabe eine gewisse Menge Holz in den herrschaftlichen Wäldern schlagen durften. Die Besitzer der größeren Hofstellen in der Herrschaft Pernstein bezogen beispielsweise 8 Stämme Scheiterholz, einen Stamm Spaltholz und zwei Stämme Sägeholz, wofür sie einen Metzen Korn abzuliefern hatten.61 Darüber hinaus konnte Holz auch käuflich erworben werden. In der Praxis musste jedenfalls vor der Holzernte eine Bewilligung eingeholt werden. Im Fall, dass das Ansuchen positiv beschieden wurde, bestimmte der Förster „Zeit und Tag“ der Holzfällung und kennzeichnete die zu fällenden Bäume mit einem für jeden Untertanen spezifischen „Marchzeichen“.62 Diese Erkennungszeichen dürften, den Quellen bzw. der historischen Forstliteratur nach, mit verschiedenen Werkzeugen angebracht worden sein; sie dienten jedenfalls zu Kontrollzwecken während und nach der Holzernte.63 Anhand der ausgestellten Holzbewilligungen, die in Forstbüchern oder -registern verzeichnet wurden, lässt sich die Verteilung der Holzschlägerungen über das Jahr rekonstruieren.

Beim Amt Lunz und der Rotte Pockau (Herrschaft Gaming) wurden in den Jahren 1625 bis 1630 jeweils etwas mehr als die Hälfte der Forstbewilligungen (51,1% bzw. 52,3%) in der zweiten Februarhälfte ausgestellt, auf die erste Märzhälfte entfielen 18,9 % bzw. 18,2 %. Eine Ausnahme stellt das Jahr 1627 dar, in dem die Hauptphase der Holzfällung in die erste Maihälfte fiel (47,4% dieses Jahres in Lunz, 70 % in Pockau), wodurch für diesen halben Monat insgesamt 10 % bzw. 15,9 % ausgewiesen sind.64 Über den Grund für die zeitliche Verschiebung in diesem Jahr kann man nur Spekulationen anstellen, eine naheliegende Erklärung wären extreme Wetterbedingungen in diesem Jahr,65 die im Spätwinter noch keine Forstarbeiten zuließen. Dass sich die Holzarbeiten von zweiter Februar- und erster Märzhälfte bis in den Mai verzögerten, dürfte daran liegen, dass Ende März und im April mit der Bestellung der Felder und der Aussaat landwirtschaftliche Arbeitsspitzen anfallen und diese Zeit deshalb nicht für Holzarbeiten genutzt werden konnte.

 

 

Bei der Herrschaft Pernstein weisen die Holzbewilligungen für die untersuchten Jahre 1741, 1743 und 1744 eine breitere Streuung über das Jahr verteilt auf. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass in den Quellen nicht eindeutig zwischen Brenn- und Bauholz unterschieden wurde; deshalb wurde hier beides aufgenommen. Die Spitze mit 11,8 % der Genehmigungen fällt in die zweite Jännerhälfte, Anfang Februar wurden 7,5 % Bewilligungszettel ausgestellt, die weiteren Winterhalbmonate von Anfang November bis Ende Februar weisen eine relativ gleichmäßige Verteilung mit Werten zwischen 4,7 % und 6,1 % auf, sodass in dieser Zeitspanne insgesamt 51,7 % der Bewilligungen erteilt wurden. Signifikant ist der Unterschied zwischen den einzelnen Jahren: Während im Jahr 1744 11,7 % des Holzeinschlags für die zweite Dezemberhälfte verzeichnet ist, weist das Jahr 1741 für diesen Monat keine Bewilligungen auf. Auffällig ist, dass auch hier der Mai mit 9,1 % in der ersten und 3,9 % in der zweiten Hälfte einen relativ hohen Wert aufweist, wobei auch hier wieder ein Jahr, 1741, mit 18,2 % der genehmigten Holzfällungen besonders heraussticht. Dies stützt die These, dass dieser Monat eine Art Reservetermin bei den Forstaktivitäten war, wenn die eigentliche Hauptzeit für Holzarbeiten im Winter witterungsbedingt entfiel. Darüber hinaus wurden in Pernstein in allen Monaten eine geringe Anzahl an Forstbewilligungen ausgestellt, wobei man beim Abholzen von – in diesem Fall bereits „im Saft“ stehenden ‒ Bäumen an eine Fällung für besondere Gebrauchszwecke denken könnte.66 Die schwächsten Werte weisen hier der April, der August und die erste Septemberhälfte auf, die Spätsommermonate wohl einerseits wegen der dort anfallenden Erntearbeiten, andererseits wegen der Hirschbrunft, während der gemäß vieler Forstinstruktionen die Aktivitäten im Wald unbedingt einzustellen waren.67

Obwohl Pernstein und die beiden Forstgebiete der Herrschaft Gaming mit nur rund 70 Kilometer Entfernung in der gleichen Region liegen, sind beträchtliche Unterschiede in der Verteilung der genehmigten Holzeinschläge festzustellen. In allen untersuchten Forstgebieten gibt es Spitzen bei den forstwirtschaftlichen Aktivitäten, die in Pernstein im Dezember/Jänner liegen, in den beiden Forstbezirken der Herrschaft Gaming im Februar; ähnlich ist in beiden Herrschaften der hohe Wert in einzelnen Jahren im Mai. Eine Erklärung für die späteren Spitzenzeiten bei den Holzfällungen der beiden niederösterreichischen Forstbezirke könnten die abweichenden klimatischen Bedingungen sein. So liegt die Monatsdurchschnittstemperatur in Lunz in den Monaten Jänner, Februar und März rund 2° Celsius unter jener in der Gegend um Pernstein.68 Darüber hinaus könnten auch die Größe der jeweiligen Wirtschaftseinheit und ‒ damit im Zusammenhang stehend ‒ die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte oder die jeweiligen Transportmöglichkeiten (z.B. Flussbringung) eine Rolle spielen.

Der „richtige Zeitpunkt“ der Holzernte: Interpretationsansätze im Quellenvergleich

Es stellt sich nun die Frage, inwieweit diese exemplarisch für zwei Herrschaften erhobenen Daten mit dem in den Hausökonomien kompilierten theoretischen und praktischen Wissen in Beziehung zu setzen sind. In beiden Herrschaften liegt der Schwerpunkt der Forstaktivitäten, wie häufig in der Hausväterliteratur hinsichtlich der Feuchtigkeit der Bäume gefordert, in den Wintermonaten. Die unterschiedlichen „Spitzenzeiten“ der beiden Herrschaften und die großen Abweichungen in der monatlichen Verteilung bei der Herrschaft Pernstein sprechen aber dafür, dass der Auswahl des Zeitpunkts der Holzernte im Allgemeinen wohl weniger ein konstant angewandtes theoretisches Wissen, sondern eher variable Faktoren wie die Witterung zu Grunde lagen. Dahingehend lassen sich auch die bei beiden Herrschaften auftretenden hohen Werte für den Monat Mai interpretieren. Dieser Monat wird in der Hausväterliteratur in Bezug auf die Holzernte nicht erwähnt, in der Praxis dürfte er aber in der untersuchten Region als Ersatztermin fungiert haben, wenn in den Wintermonaten witterungsbedingt keine Holzarbeiten möglich waren bzw. wenn spezifische Nutzungszwecke andere Materialeigenschaften erforderten.69

Wichtig im Zusammenhang mit der Holzqualität ist für alle genannten Autoren der Hausväterliteratur der richtige Zeitpunkt des Holzeinschlages im Mondphasenzyklus. Am häufigsten wird dem abnehmenden Mond eine positive Wirkung auf die Holzeigenschaft zugeschrieben. Dieser aus der Signaturenlehre stammende Analogieschluss weist eine breite Überschneidung zu diätetisch-medizinischen Lehrtexten einerseits, sowie zu astronomisch/astrologischen Texten andererseits auf, die auf der Ebene der Verschränkung zwischen dem Mikrokosmos Mensch und dem Makrokosmos der Gestirne und Sphären ihre kausale Verbindung erlangt.70 Die Astrologie als praktische prognostische Anwendung der theoretischen Astronomie bildet zwar bereits seit der Antike die Schwesterdisziplin, war aber bis in das 12. Jahrhundert von Gelehrtenseite weitgehend geächtet.71 Erst im Rahmen der Hinwendung zur antiken Literatur und Übersetzung derselben im Rahmen der ‚Renaissance des 12. Jahrhunderts‘ fand auch eine stärkere – verschriftlichte – Rezeption astrologischen Gedankenguts statt, die auch in den frühen Universitäten, je nach örtlich-kirchlicher Duldung oder Ablehnung, an Studierende mehr oder weniger explizit vermittelt wurde.72 Weitere Rezipientenkreise waren die Fürstenhöfe, für die wohl erstmals ab dem 13. und 14. Jahrhundert volkssprachige Astrologien, teilweise als eigenständige Schriften, teilweise als Bestandteile von Fürstenspiegeln, verfasst wurden.73 In diesem Kontext werden aber als Vermittler zwischen den „Wissenszentren“ nun nicht nur Gelehrte und Geistliche, sondern auch Hofkaufleute und Hofbankiers in Betracht gezogen. Bei ihnen handelte es sich um Illiterati im zeitgenössischen Sinne, da ihnen zumindest von Gelehrtenseite nur ein Lateinverständnis auf niedrigem Sprachniveau unterstellt wurde, weshalb Volkssprachlichkeit hier durchaus auch eine didaktische Strategie der jeweiligen Fürstenhöfe darstellen konnte.74 Spätestens mit der volkssprachlichen Literalität breiterer Bevölkerungsschichten ab dem späten 15. und 16. Jahrhundert75 konnten diese durch neue Druckmedien mit astrologischen Inhalten erreicht werden, und zwar über Kalender. Diese enthielten nebst Angaben zu kirchlichen Festtagen in der Regel auch prognostische Empfehlungen für die Landwirtschaft, aber auch für andere Lebensbereiche, die in der Regel auf der Ausdeutung von Sternkonstellationen beruhten.76 So enthält beispielsweise ein Linzer Kalender von 1675 unter der Überschrift „Etliche nutzliche Regel in Gärten Ackerbau und Haußhaltung zu beobachten“ unter anderem auch Handlungsanweisungen für das Fällen von Bauholz.77 Bisweilen werden auch spezielle Wochentage, wie der Mittwoch als Tag des Merkur und somit des Handels, als problematisch für Holzfällarbeiten angesehen.78 Spätestens mit der größeren Verbreitung dieses Mediums ab der Mitte des 16. Jahrhunderts kann daher in Bezug auf jene Wissensbestände, die in den Ökonomiken zusammengetragen wurden, nicht mehr von einer Trennung zwischen „Gelehrtenwissen“ und „Laienwissen“ auf Ebene der schriftlichen Vermittlung gesprochen werden. Jedenfalls finden sich diese Vorstellungen auch auf einer „praxisnäheren“ Ebene in den Instruktionen und Ordnungen zur grundherrschaftlichen Verwaltung wieder. Ob dieses astrologische Wissen auch tatsächlich in der Praxis angewandt wurde, lässt sich anhand der untersuchten Quellen nicht nachweisen, weil nicht feststellbar ist, ob es sich bei den in den Forstbüchern angegebenen Tagesdaten um das Datum der Genehmigung oder jenes der wohl einige Tage später stattgefundenen Holzernte handelt und besonders im Zusammenhang mit den Mondphasen auch wenige Tage Unterschied relevant sind. Die hier ausgewerteten Daten aus dem Forstbuch der Herrschaft Gaming lassen aufgrund der zu geringen Grundgesamtheit jedenfalls keine gesicherten Rückschlüsse zu,79 dort wurden rund 60 % der Bewilligungen vom ersten Mondviertel bis Vollmond und 40 % vom letzten Viertel bis Neumond ausgestellt.80 Auffällig ist allerdings, dass fast die Hälfte der Genehmigungen auf einen Vollmondtag oder einen Tag davor datieren, was dahingehend interpretiert werden könnte, dass in den Tagen danach bei abnehmendem Mond die tatsächliche Holzfällung stattfand. Für fundierte Aussagen bedürfte es diesbezüglich aber einer wesentlich breiteren Quellenbasis. Diese soll in einem geplanten Forschungsprojekt erschlossen und mit dem aus der dendrochronologischen Forschung gewonnenen Materialwissen vormoderner Holzbewirtschaftung im Donau-/Ostalpenraum komparativ ausgewertet

Synthese

Auch wenn die stichprobenartigen Untersuchungen zu den Daten der Holzfällbewilligungen zweier ausgewählter Grundherrschaften, der zum Stift Kremsmünster gehörenden Herrschaft Pernstein im oberösterreichischen Kremstal, sowie der Ämter Lunz und Pockau der niederösterreichischen Stiftsherrschaft Gaming, keinesfalls valide Daten für großräumige Interpolationen bieten, so liefern sie dennoch erste Hinweise auf das Verhältnis von in konzeptionellen Quellen wie den Hausökonomiken kompiliertem Materialwissen zu Holz und dem praktischen Umgang mit der Ressource Holz. Die Hausökonomien vertreten allesamt den Standpunkt, dass es einen „richtigen Zeitraum“ der Holzernte zur Gewinnung von Bauholz gibt, der in vielen Fällen mit spezifischen Gestirnkonstellationen begründet wird. Bezüglich des konkreten Zeitpunktes finden sich allerdings sowohl zwischen den einzelnen Autoren als auch innerhalb der einzelnen Bücher große Abweichungen und Diskrepanzen. Dies darf nicht verwundern, handelt es sich bei den Hausökonomiken oftmals um Kompilationen, in denen Gelehrsamkeit auf Basis einer möglichst breiten Rezeption von Autoren von der Antike bis zu den gängigen „Hausväter“-Zeitgenossen vermittelt wird und die in diesem Sinne durchaus in der Tradition mittelalterlicher Enzyklopädien und „Naturbücher“ stehen. Gleichwohl legen alle hier zu Rate gezogenen Autoren auch an verschiedenen Stellen Wert darauf, eigene Erfahrungen in ihre Werke eingebracht zu haben. Dieses Nebeneinander – oft mehr ein diskursives Mit- oder Gegeneinander – kennzeichnet frühneuzeitliche Fachliteratur und zeigt, dass empirisch gewonnenes Wissen zumindest für diese Wissensbestände weniger als Korrekturmöglichkeit sondern vielmehr als Erweiterung derselben angesehen wurde. Dies gilt sicherlich auch für die Begründungen, die für die Zeitpunkte der Holzernte angeführt werden: Die astrologische Deutung, dass im abnehmenden „alten“ Mond geschlägertes Holz deswegen trocken sei, weil sich der „Saft“ mit dem Mond zurückziehe, scheint mit Blick auf die antiken Autoren wie Plinius reines Gelehrtenwissen auf Basis sympathetischer Argumentation zu sein. Es ist aber auch in Betracht zu ziehen, dass sich in diesem Zusammenhang Erfahrungs- und Gelehrtenwissen überlagern können, wenn etwa Holzernte im „richtigen Zeichen“ im Winter trockenes Holz erbrachte und somit Erklärungskontext und Erfahrung einen Echoraum bilden.

Zur Überprüfung derartiger „Top down“-Handlungsanleitungen von „Gelehrten“ zu „Praktikern“ wurden ausgewählte Herrschaftsinstruktionen der Großregion des Donau- bzw. Ostalpenraumes herangezogen. Die herrschaftlichen Instruktionen schöpften, soweit aus den hier herangezogenen Beispielen ersichtlich, aus beiden Wissensbeständen, wobei auch bei dieser Quellengattung als normierende Instrumente einer Herrschaftsführung ein konzeptionell-ideologischer Anteil der Argumentationsführung naheliegend ist.

Näher an der Praxis ist das Verwaltungsschriftgut, im vorliegenden Fall Verzeichnisse herrschaftlicher Bewilligungen zu Schlägerungsarbeiten, das als serielle Quelle auch statistisch absicherbare Aussagen erlaubt. Die Stichproben einzelner Jahre der zum Stift Kremsmünster gehörenden Herrschaft Pernstein und der zur Stiftsherrschaft Gaming gehörenden Ämter Lunz und Pockau erbrachten, wie zu erwarten war, eine Konzentration der Holzerntearbeiten in den Wintermonaten Dezember bis Februar, wobei der spätere Holzeinschlag in den Ämtern der Herrschaft Gaming mit den kälteren Winterbedingungen korrelieren dürfte. Auffällig und erklärungsbedürftig sind aber die signifikanten Abweichungen einzelner Jahre: Hier dürften Wetterextreme Ursache für die Verlagerung der Holzernte in den Mai gewesen sein. Die Verteilung von Holzeinschlag in der Herrschaft Pernstein über mehrere Monate, auch in den Sommer hinein, lässt hingegen mit Vorsicht auf die Nutzung des Holzes für spezielle Zwecke schließen. Die Frage nach der Korrelation von Holzerntearbeiten mit bestimmten Mondphasen kann nur eingeschränkt beantwortet werden, da zwischen dem Ausstellungsdatum der Schlägerungsbewilligung und der tatsächlichen Ausführung mehrere Tage liegen können. Dennoch fällt eine statistisch signifikante Häufung von Ausstelldaten knapp vor bzw. um den Vollmond im Forstbuch Gaming auf.

Welche Schlüsse lassen nun diese Beobachtungen in Bezug auf implizites Praxiswissen versus explizites Gelehrtenwissen auf der Ebene von frühneuzeitlichen Grundherrschaften zu? Auf allen drei Quellenebenen – von den „praxisfernen“ Hausökonomiken über die handlungsleitend-normativen Herrschaftsinstruktionen bis hin zum „praxisnahen“ Verwaltungsschriftgut lässt sich zumindest eine „Ko-Existenz“ von sprachlich vermitteltem wie praktisch gewonnenem Materialwissen fassen. Dies lässt sich zweifach begründen: Zum einen ist innerhalb der jeweiligen Grundherrschaften mit einem regen Kommunikationsfluss zwischen allen Akteuren zu rechnen. Dies lässt sich in Hausökonomiken in der expliziten Nennung von Zimmerleuten oder Handwerkern als „Meinungsmacher“ fassen, egal, ob diese nun geschätzt wurden oder – wie im Fall der Handwerker in Böcklers „Nützliche Haus- und Feldschule“ eben nicht. Die eigenhändige Ergänzung der „richtigen“ Gestirnkonstellation in der „Policeyordnung“ der liechtensteinischen Herrschaft Wilfersdorf durch Fürst Gundaker lässt auch auf dementsprechende Einflussnahmen des Grundherrn zumindest auf seine im Gutsbetrieb tätigen Dienst- und Verwaltungspersonen in gehobener Stellung schließen. Letztendlich stehen hinter den herrschaftlichen Begründungen, wann die Holzentnahme durch Untertanen verboten ist – nämlich insbesondere zur Jagdzeit – auch spezifische Interessen: Was nützt der „richtige Mond“, wenn gerade Hirschbrunft ist? Zum anderen zeigt die Vermittlung astrologischen Wissens auf volkssprachlicher Basis seit dem Spätmittelalter, dass – unabhängig von der Frage einer oralen Tradition – eine Verbreitung der aus diesen Lehren abgeleiteten Handlungsanleitungen für den hier thematisierten Zeitraum des 16. bis 18. Jahrhunderts breite Bevölkerungsschichten erreichte. Nicht zuletzt deshalb kann für die Frühe Neuzeit bereits von einer intensiven wechselweisen Durchdringung beider Wissenszugänge ausgegangen werden, was im Bereich des (städtischen) Handwerks beispielsweise durch die Primärbildung in Elementarschulen erreicht wurde.81 Auf grundherrschaftlicher Ebene kann das Interesse der Grundherren an einem „guten Regime“ die dementsprechende Förderung von Gutspersonal auch schon vor den eigentlichen Initiativen durch die aufklärerischen Agrarreformer des 18./19. Jahrhunderts bewirkt haben, dies bedürfte aber einer gesonderten Untersuchung. Mit Vorsicht kann daher eine Grundherrschaft im Sinne der „site ontology“ von Schatzki als sozial-materiale Konfiguration verstanden werden, in der alle Akteure in unterschiedlichem Ausmaß je nach Stellung im Gefüge durch ihr Handeln mit den darin verknüpften Dingen und Personen Teilhabe an den sozialen Praktiken und somit auch an den darin eingeschriebenen Wissensbeständen haben. Damit wird nicht das alte Konzept der Grundherrschaft als „ganzes Haus“ aufgewärmt: Selbstverständlich ist dieses System auf  unterschiedlichen Ebenen der Interaktion mit anderen Personen bzw. Personengruppen – anderen Grundherren, (Wander-)Handwerkern, Geistlichen, um nur einige exemplarisch zu nennen, – offen.82 Gleiches gilt für die unterschiedlichen Wissens- und Erfahrungsräume, die je nach Position der Akteure in den jeweiligen Konstellationen und ihrem spezifischen Know-How- und Know-That-Wissen gelten: Die Wissensbestände aus dem Umgang mit Holz können aus anderen sozio-materialen Konfigurationen stammen als beispielsweise jene über Wundbehandlung, auch wenn sie sich in bestimmten Punkten, wie der Bedeutung der Astrologie, zu decken scheinen. Genau deshalb sind wir auch nicht davon entbunden, nach der Herkunft des Wissens und den jeweiligen Kontexten des Wissenserwerbs und des Wissenstransfers zu suchen und diese zu bewerten: Gerade der Ausverhandlungsprozess des ‚nötigen‘ Wissens zu konkreten Sachverhalten liefert uns essentielle Informationen über Mensch-Objekt-Beziehungen und – in Bezug auf Materialien – über die Identifizierung und Bewertung von Material-‚Eigenschaften‘ als soziokulturelle Ordnungskriterien der physisch wahrnehmbaren Welt.

Abbildungsnachweis Titelbild

Wie das Holz abzugeben, aus: Georgica curiosa aucta. Band 2, 1716.

REALonline Bild Nr. 7018342

Fußnoten

  1. Bis heute gibt es in den Wissenschaften keinen einheitlichen Eigenschaftsbegriff, auch sind die Fragen, ob Entitäten aller Art über primäre/substanzielle und sekundäre/akzidentielle Eigenschaften verfügen und wenn ja, wie diese voneinander zu unterscheiden sind, kontrovers diskutiert. Das hier zur Anwendung gelangende relationale Eigenschaftsverständnis versteht sich als konstruktivistisch-erkenntnistheoretischer Zugang und erhebt nicht den Anspruch auf eine in sich geschlossene Ontologie.
  2. Dreyfus/Dreyfus 1986.
  3. Dazu grundlegend Loenhoff 2012.
  4. Zum Begriff siehe Polanyi 1966.
  5. Siehe dazu Reith 2016, S. 44f.; Loenhoff 2012.
  6. Als Datengrundlage dazu diente die Recherche in den digital verfügbaren Katalogen der historischen Fachbereichsbibliotheken der UB Salzburg, der UB Wien sowie an der Institutsbibliothek am IMAREAL.
  7. Aktuelle Beispiele in Auswahl: van Dülmen/Rauschenbach 2004; Fried 2009; Mulsow 2012; Eikelmann/Friedrich 2013.
  8. Aktuelle Beispiele in Auswahl: zum Handwerkswissen aus archäologischer Sicht mit Fokus auf Innovation Müller 2002; aus wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Sicht Reith 2005; aus volkskundlicher Sicht Lindloff/Zeitler 2016; aus Sicht der Kulturerbeforschung Bichler-Ripfel/Walcher/Sandgruber 2016, bes. S. 19; zur ‚Volksmedizin‘ Grabner 1997; als Beispiel für die Interferenzen zwischen Gelehrtenwissen und Praxiswissen in der ‚Volksmedizin‘ Distelberger 2012.
  9. Vgl. dazu den Beitrag von Michael Grabner bzw. Grabner 2017, S. 24.
  10. Grabner 2017, S. 7.
  11. Siehe dazu grundlegend Ingold 2010, S. 349–361. Dazu auch Reith 2016, S. 44 f., der forschungsgeschichtlich gerade darin das durch die Aufklärung geprägte Vorurteil der Forschung gegenüber dem durch imitatio quasi innovationsfreien Reproduzieren althergebrachter Techniken und Praktiken des vormodernen Handwerks sah.
  12. Zum Begriff und seiner Forschungsgeschichte vgl. u.a. Wagner 2004 mit weiterführender Literatur.
  13. Siehe dazu auch Reith 2016, S. 45; Loenhoff 2012.
  14. Schleiermacher 1826, S. 26; siehe auch Ingold 2010, S. 352.
  15. Schatzki 2002; Schatzki 2003.
  16. Einen Überblick über die Werke der Gattung Hausväterliteratur bietet Güntz 1897‒1902, Teil 1, S. 118‒170. Zu einer quellenkundlichen Einordnung siehe Sperl 2004, S. 427‒434.
  17. Donien 2007, Sp. 255. Ausgehend von der Hausväterliteratur wurde von Otto Brunner das Modell des „ganzen Hauses“ entwickelt, wonach die unter der patriarchal-paternalistischen Leitungsgewalt des Hausvaters stehende Hausgemeinschaft gleichsam als Wirtschafts-, Sozial- und Rechtsverband das grundlegende Element vormoderner Gesellschaft gewesen sei (vgl. Brunner 1968). Das Konzept ist seit geraumer Zeit erheblicher Kritik ausgesetzt, es tangiert die vorliegende Fragestellung aber nur indirekt und soll deshalb im Folgenden nicht weiter behandelt werden. Siehe Opitz 1994; Weiß 2001; Trossbach 1993.
  18. Das Werk erschien in zahlreichen weiteren Auflagen, im Folgenden wird die im Jahr 1695 in Nürnberg gedruckte Ausgabe verwendet. Hohberg 1695. Siehe dazu Brunner 1949, S. 237‒312.
  19. Hohberg 1695, Bd. 1., Vorrede.
  20. Sperl 2004, S. 428.
  21. Es handelt sich dabei um eine Gesamtausgabe der zwei ursprünglich getrennt erschienenen Werke Colerus: Calendarium (1591) und Colerus: Oeconomia Oder Haußbuch (erschienen zwischen 1593 und 1601 in 6 Teilen mit insgesamt 20 Büchern), die mit abweichendem Titel in 14 Auflagen gedruckt wurde. Im Folgenden wird die letzte Auflage aus dem Jahr 1680 verwendet: Coler 1680. Zur Druckgeschichte siehe Lindner 1973; Frühsorge 1988.
  22. Coler 1593, Bd. 1, Vorrede.
  23. Frühsorge 1988. Zum Verhältnis der Ratschläge antiker Autoren und zeitgenössischer Praxis siehe Hahn 2007, S. 98‒101.
  24. Zu den römischen Agrarschriftstellern siehe Rex 2001, S. 12‒127, hier insbes. S. 50.
  25. Sperl 1991, hier S. 10.
  26. Hohberg 1695, Bd. 1, Vorrede.
  27. Knittler 1996, S. 91f.
  28. Hohberg 1695, Bd. 1, Vorrede.
  29. Hohberg 1695, Bd. 1, S. 30. Zum Fällen des Bauholzes bei abnehmendem Mond auch ebd., Bd. 2, S. 660.
  30. Hohberg 1695, Bd. 2, S. 670.
  31. Hohberg 1695, Bd. 1, S. 219.
  32. Coler 1680, S. 308.
  33. Die Daten beziehen sich auf den Julianischen und den Gregorianischen Kalender, die bei Coler parallel abgedruckt sind, dem Text Colers liegt aber der julianische Kalender zu Grunde.
  34. Coler 1680, S. 115.
  35. Coler 1680, S. 115.
  36. Siehe dazu die Kalendertafeln der einzelnen Monate bei Coler 1591.
  37. Sperl 1991, S. 234f.
  38. Böckler 1678, S. 17f.
  39. Böckler 1678, S. 20.
  40. Böckler 1678, S. 18.
  41. Plinius, Naturalis historiae I Buch XVI, 188–192, zitiert nach König 1991, Bd. 16, S. 123; Böckler 1678, S. 18; Hohberg 1695, Bd. 1, S. 30.
  42. Münch 1998, S. 195.
  43. Sperl 2004, S. 427.
  44. Hohberg 1695, Bd. 2, S. 655.
  45. Sperl 2004, S. 429.
  46. Herrschaft Wilfersdorf in der gleichnamigen Ortsgemeinde, Bezirk Mistelbach, im nordöstlichen Niederösterreich.
  47. „Policeyordnung“ Hartmanns II. von Liechtenstein für die Untertanen der Herrschaft Wilfersdorf in der Fassung seines Sohnes Gundaker aus dem Jahre 1601 mit Änderungen und Ergänzungen bis etwa 1637, Winkelbauer 2008, S. 123‒165, hier. S. 132.
  48. „Monatsmemorial“ der auf den Herrschaften Gundakers von Liechtenstein zu verrichtenden Arbeiten (1623, mit Ergänzungen bis etwa 1637), Winkelbauer 2008, S. 331‒345, hier S. 341.
  49. Vgl. Fellner/Teischinger 2002, S. 50‒54.
  50. Winkelbauer 2008, S. 40. Zur Wirkung von Instruktionen im grundherrschaftlichen Bereich vgl. Hipfinger 2012 und Löffler 2012.
  51. Das Stift Kremsmünster liegt im oberösterreichischen Alpenvorland.
  52. Herrschaft Pernstein mit den Sitzen Altpernstein, Gemeinde Micheldorf, und Neupernstein, Gemeinde und Bezirk Kirchdorf an der Krems im südöstlichen Oberösterreich.
  53. Stiftsarchiv Kremsmünster, Gb Pernstein, Forstinstruktion und Holzdeputat an die Untertanen (1660), Pkt. 11. Eine gleichlautende Instruktion findet sich auch in Gb Pernstein, Ms. L 3: Instruktionsbuch für Pfleger, Forstamtsinstruktion (30.03.1653), S. 66r‒71v, hier S. 68r, Nr. 11. Vgl. auch Österreichisches Staatsarchiv, Finanz- und Hofkammerarchiv, Alte Hofkammer, Niederösterreichische Herrschaftsakten W 107/B, Instruktion und Ordnung für den Waldmeister des Wienerwaldes (14.03.1626), S. 49, wonach der Waldmeister das Brennholz „zue gewöhnlicher Zeit“ abzugeben hatte.
  54. Instruktion für den Waldreiter auf der Herrschaft Liechtenstein/Mährisch Kromau (um 1623), Winkelbauer 2008, S. 271‒275, hier S. 273.
  55. Stiftsarchiv Kremsmünster, Gb Pernstein, Forstinstruktion und Holzdeputat an die Untertanen (1660), Pkt. 11.
  56. Jagdordnung für Österreich ob der Enns (08.11.1692), Killian/Schwabegger 2001, S. 17.
  57. Instruktion für den Burggrafen der Herrschaft Wilfersdorf aus dem Jahr 1614, mit Ergänzungen und Änderungen bis etwa 1637, Winkelbauer 2008, S. 231‒238, hier S. 234.
  58. Dinges 1996, S. 40f.
  59. Dinges 1996, S. 42‒48.
  60. Vgl. dazu die Klimadaten für Kirchdorf an der Krems (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) und Lunz (Climate-Data.org) bzw. Pockau (Climate-Data.org). Den Autoren ist bewusst, dass mit rezenten Klimadaten nur grobe Interpolationen für historische Klimaverhältnisse möglich sind.
  61. Stiftsarchiv Kremsmünster, Gb Pernstein, Forst- und Marchbuch bei der Kremsmünsterschen Herrschaft Pernstein, 1660.
  62. Stiftsarchiv Kremsmünster, Gb Pernstein, Forstinstruktion und Holzdeputat an die Untertanen (1660), Pkt. 4‒7, 12.
  63. Stiftsarchiv Kremsmünster, Gb Pernstein, Forstinstruktion und Holzdeputat an die Untertanen (1660), Pkt. 11; vgl. Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Wilfersdorf aus dem Jahr 1614, mit Ergänzungen und Änderungen bis etwa 1637, Winkelbauer 2008, S. 199‒220, hier S. 214. Siehe auch Jägerschmid 1827, S. 30.
  64. Siehe Diagramm 1 und 2. Die Zahlen wurden aus den Angaben in Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof und Staatsarchiv, HS R 156, Forstbuch der Kartause Gaming (1626‒1632), S. 280‒307 und S. 214‒155 berechnet.
  65. Für das nördliche Oberösterreich ist beispielsweise für den Jänner 1627 belegt, dass aufgrund extremer Schneemengen kein Transport von Getreide möglich war. Oberösterreichisches Landesarchiv, Herrschaftsarchiv Falkenstein, Schachtel 2, Brief an Eberhardt Neidthardt, Verwalter der Herrschaft Falkenstein (30.01.1627). Die Holzfällung im Frühjahr bis Sommer wird von K.F. Jägerschmids „Handbuch für Holztransport und Floßwesen von 1827 in schneereichen Jahren im Hochgebirge als unumgänglich angesehen: Jägerschmid 1827, S. 28.
  66. So lässt sich beispielsweise bei im Saft stehenden Stämmen die Rinde leichter abschälen, die ebenfalls als Ressource, etwa für Rindendächer oder für die Loheherstellung eine Rolle spielt. Siehe dazu Jägerschmid 1827, S. 29.
  67. Z. B. Stiftsarchiv Kremsmünster, Gb Pernstein, Forstinstruktion und Holzdeputat an die Untertanen (1660), Pkt. 11.
  68. Kirchdorf an der Krems in der Nähe des Herrschaftssitzes Pernstein weist gegenwärtig folgende Monatsmittel auf: Jänner: -1,4 ° C, Februar: 0,1 ° C, März: 4,5 ° C; Lunz am See: Jänner: -3,5 ° C, Februar -2° C, März 2,3 ° C. Zu den Datenquellen siehe Anm. 44.
  69. Vgl. dazu als konkretes Anwendungsbeispiel die Loheproduktion, die eine „im Saft“ stehende Rinde erfordert, welche wiederum nur in diesem Zustand gut vom Stamm abschälbar ist: Jägerschmid 1827, S. 29. Ebenso wird im frühen 19. Jahrhundert für Bauholz mit Bodenkontakt eine Fällung im Frühjahr „im Saft“ stehend empfohlen: Zirkular an die Distriktskommissariate und Forstobrigkeiten in Oberösterreich (22.10.1803), Killian/Schwabegger 2001, S. 97. Aus dendrochronologischer Perspektive kann für den Ostalpenraum insbesondere bei Kiefernholz ebenfalls eine signifikanter Anteil an im Frühjahr geschlägertem Bauholz beobachtet werden: Vgl. Grabner/Buchinger/Jeitler 2017.
  70. Vgl. Ohly 1999.
  71. Blume 2000, S. 8–17.
  72. Blume 2000, S. 20 f.
  73. Blume 2000, S. 47–63; Gottschall 2011; Holl 2011.
  74. Vgl. dazu Wolf 2011, hier: S. 322 f.
  75. Siehe dazu in Bezug auf die städtischen Handwerker Reith 2016, S. 46 f.
  76. Vgl. Dimt 1990.
  77. Newer und nutzlicher Haus-Calender auf das Jubel-Jahr nach der seeligmachenden Menschwerdung unsers Erlösers Jesu Christi 1674, gedruckt zu Linz bei Caspar Freyschmidt, zitiert nach Dimt 1990, S. 219 u. 223.
  78. Newer und nutzlicher Haus-Calender auf das Jubel-Jahr nach der seeligmachenden Menschwerdung unsers Erlösers Jesu Christi 1674, gedruckt zu Linz bei Caspar Freyschmidt, zitiert nach Dimt 1990, S. 216.
  79. Da sich im Forstregister der Herrschaft Pernstein die Brennholz- und die Bauholzernte nicht eindeutig trennen lassen, kommen diese Daten für eine Analyse im Zusammenhang mit den Mondphasen nicht in Betracht, denn bei Brennholz wird in der Hausväterliteratur im Gegensatz zu Bauholz meist eine Fällung bei zunehmendem Mond angeraten. Vgl. z. B. Hohberg 1695, Bd. 1, S. 660.
  80. Die Zuordnung der Daten zu den Mondphasen erfolgte mittels Online-Mondphasenrechner.
  81. Reith 2016, S. 45 f.
  82. Vgl. dazu die Ausführungen von Daniel Schläppi über das außerordentlich detaillierte Ressourcenwissen zu den Baumbeständen auf dem Gebiet der Stadt Zug.

Bibliografie

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Weiterführende Literatur

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Stiftsarchiv Kremsmünster

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Forstinstruktion und Holzdeputat an die Untertanen (9. April 1660)

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Gedruckte Quellen

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Coler 1593‒1601

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Hohberg 1695

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Schleiermacher 1826

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